Da sind Politik und Verwaltung auf der einen Seite: erfahrene Erwachsene, denen schnell einfällt, warum etwas nicht geht. Auf der anderen Seite stehen Kinder und Jugendliche mit vielen Ideen und Fantasie. Sie müssen erstmal verstehen, was es alles braucht, wenn sie sich einen Bolzplatz wünschen. Schon die Sprache, mit der sich Erwachsene über Verwaltungs-Angelegenheiten unterhalten, schließt sie aus. Schließlich haben sogar Erwachsene damit ihre Probleme.

Die Grundlage ist Paragraph 18a der Brandenburgischen Kommunalverfassung

Das KiJuBB in Senftenberg versucht nun, dass sich beide Seiten aufeinander zu bewegen. Denn in der Brandenburgischen Kommunalverfassung gibt es den so genannten Paragraphen 18 a. Der regelt, dass Kinder und Jugendliche an Dingen, die sie in ihrer Gemeinde betreffen, beteiligt werden sollen. Die Intensität dieser Beteiligung kann verschieden ausgestaltet sein.

Ein Katalog dokumentiert die Verhandlungsergebnisse

Im Beratungsprozess verhandeln Kinder und Jugendliche mit Politik und Verwaltung, wie sie beteiligt werden können. Am Ende steht ein Katalog, in dem genau festgehalten ist, zu welchen Fragen die Jüngsten zu beteiligen sind und in welcher Intensität. Er wird von der Kommunalpolitik beschlossen und dient als Grundlage für die künftige Verwaltungsarbeit. Ebenfalls am Ende findet sich eine so genannte Steuerungsgruppe. Sie koordiniert die Aufgaben, die aus dem Katalog hervorgehen, und entwickelt im Vorfeld von Entscheidungen in der Gemeinde geeignete Beteiligungsformate.

In Wildau ist ein solcher Prozess gerade zu Ende gegangen

In einem so genannten Dialogforum haben Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Verwaltung, Politik und Akteurinnen der Kinder- und Jugendarbeit ausgehandelt, wann und wie sie künftig beteiligt werden wollen.

Im Vorfeld des Dialogforums gab es Perspektiven-Workshops mit den verschiedenen Gruppen, um sie auf den Aushandlungsprozess vorzubereiten. Für Verwaltung und Politik ist dabei vor allem interessant, für welche kommunalen Aufgaben sich Kinder interessieren. Für die jungen Menschen ist es erstmal entscheidend, in welchen Bereichen die Stadtverwaltung überhaupt entscheiden kann.

Welche Formen der Beteiligung möglich sind, ist für alle Beteiligten interessant. Sollen es regelmäßige Informationen sein oder eher ein Dialog oder sogar die eigenständige Entscheidung der Kinder und Jugendlichen. Dazwischen gibt es einige Abstufungen, über die alle Beteiligten verhandeln.

Wer sich in seiner Kommune für einen solchen Beratungsprozess interessiert, meldet sich am besten in unserem Senftenberger Knotenpunkt.

So verschieden kann Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungen aussehen

  • Darüber werden Kinder und Jugendliche informiert.
  • Dazu können Kinder und Jugendliche ihre Meinung sagen und Anliegen äußern.
  • Dazu werden Kinder und Jugendliche aktiv nach ihrer Meinung, ihren Interessen und Bedürfnissen gefragt, können sie Ideen und Vorschläge einbringen.
  • Dazu tauscht sich Politik mit Kindern und Jugendlichen aus, findet ein Dialog statt.
  • Daran können Kinder und Jugendliche aktiv mitwirken und sind Teil eines (Planungs-)Prozesses.
  • Darüber können Kinder und Jugendliche teilweise entscheiden.
  • Darüber entscheidet Politik gemeinsam und gleichberechtigt mit Kindern und Jugendlichen.
  • Darüber entscheiden Kinder und Jugendliche eigenständig.

Quelle: jugendbeteiligung-brandenburg.de, Dominik Ringler und Steffen Adam

Weitere Beiträge

Alle Beiträge
Zurück nach oben